Deutsch
Versicherungspflicht einer deutschen Werkstudentin; Recht des Erwerbsortes (Schweiz) eigentlich anwendbar; allerdings nicht geprüft, ob die Befreiungsmöglichkeit für in Deutschland wohnende Personen gemäss Art. 83 in Verbindung mit dem Anhang XI Ziff. 3 lit. b VO 883/2004 gegeben ist; unklar, ob die Beschwerdeführerin ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat