Deutsch
Im Streite liegt eine temporäre Befreiung von der Versicherungspflicht. Nach Erlass der Verfügung wurde Einsprache erhoben, wobei diese als E-Mail versandt wurde. Diese Form der Einspracheerhebung genügt den gesetzlichen Anforderungen wegen fehlender Unterschrift nicht. Da die Einsprachefrist beim Versand der E-Mail noch nicht abgelaufen war, hätte die Einspracheadressatin den Verfügungsempfänger auf den Formmangel aufmerksam machen und ihm Gelegenheit zur Behebung des Mangels geben sollen. Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheides und Rückweisung an die verfügende Behörde zur Nachfristansetzung.