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Keine Kostenübernahme des Medikaments Champix ausserhalb der Limitation gemäss Spezialitätenliste durch die OKP gestützt auf Art. 71a Abs. 1 KVV, da es namentlich am Nachweis eines grossen therapeutischen Nutzens fehlt. Auch kein Anspruch gestützt auf den geltend gemachten Vertrauensschutz, da mittels eines Blicks in die Spezialitätenliste erkennbar gewesen wäre, dass nur alle 18 Monate eine Therapie mit Champix vergütet wird. - BGE 9C_256/2023