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Berechnung der individuellen Prämienverbilligung. Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem Nestmodell (50:50) bei separat besteuerten Eltern. Infolge Gesetzeslücke hat die gemeinsame Bestimmung der PV trotz des eigentlichen Nichtzusammenlebens der Eltern nach § 6 Abs.1 lit. d EG KVG zu erfolgen und die gemeinsame Berechnung der PV der Kinder ist mit dem Elternteil mit dem höheren Einkommen vorzunehmen. Abweisung.