Lexipedia

Document Not Available in Rumantsch

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Grenzgänger aus Österreich hat sein Optionsrecht betreffend die Befreiung vom Versicherungsobligatorium in der Schweiz nicht rechtzeitig und auch nicht unverschuldet verspätet ausgeübt. Entsprechend untersteht er dem schweizerischen Versicherungsobligatorium. Abweisung.