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Kein Strafverfahren; längerfristige Leistungen; Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen nicht überwiegend wahrscheinlich; Verneinung des Anspruchs auf Übernahme der anwaltlichen Kosten für die aussergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz und Genugtuung bestätigt; URV im Verwaltungsverfahren bejaht. - BGE 1C_254/2023