Lexipedia

Document Not Available in Rumantsch

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Nach einem ersten Rückweisungsurteil vom 27. Januar 2021 wurde im zweiten Urteil vom 9. September 2022 festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Opfereigenschaft erfülle, und die Sache zur genauen Festlegung der Höhe der Kostenvergütungen an die Opferhilfestelle zurückgewiesen. Eine Abklärung bei der SPO betreffend Vorliegen einer Straftat ist daher nicht zielführend. Der Beschwerdeführer hat zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Haftpflichtverfahren im Sinne einer längerfristigen Hilfe Anspruch auf die Vergütung der Kosten eines Parteigutachtens im Betrag von maximal Fr. 3'000.--. Teilweise Gutheissung.