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Unrechtmässige Auszahlung von Taggeldern an den Beschwerdeführer statt an seine ehemalige Arbeitgeberin, weil die Aufforderung zur Auszahlung durch den Beschwerdeführer von der Sachbearbeiterin der Unfallversicherung nicht geprüft wurde. Der Beschwerdeführer kann sich nicht auf den guten Glauben berufen. Das Erlassgesuch wurde zu Recht abgewiesen. - BGE 8C_717/2021