Deutsch
Zwischenentscheid betreffend monodisziplinäres (psychiatrisches) Gutachten. Eine Spezialisierung innerhalb der gegebenen fachlichen Qualifikation zu verlangen stellt vorliegend keine zulässige Einwendung und keinen Grund für die Durchführung eines Einigungsverfahrens dar. Abweisung. Bezüglich der gewünschten Änderungen bei der Fragestellung wird kein nicht wiedergutzumachender Nachteil geltend gemacht, diesbezüglich Nichteintreten auf die Beschwerde.