Deutsch
Leistungseinstellung infolge Erreichens des Status quo sine nach Fussprellung/-stauchung gestützt auf beweiskräftige kreisärztliche Aktenbeurteilungen sowie eine konsiliarische externe radiologische Zweitbeurteilung bestätigt; Abweisung URV (Aussichtslosigkeit, prozessuale Bedürftigkeit nicht nachgewiesen).