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Rente und Integritätsentschädigung. Bzgl. Rente einzig Tabellenlohnabzug umstritten. Ein solcher ist vorliegend jedoch nicht angezeigt. Kreisärztliche Beurteilung bzgl. Integritätsentschädigung nicht zu beanstanden. Keine Hinweise auf eine gesundheitliche Veränderung bis zum Zeitpunkt des Einspracheentscheides.