Fristverlängerung Schulhausprovisorien Öscher X

Baugesuch · Zollikon

Projekt

Projekt
Fristverlängerung Schulhausprovisorien Öscher X
Gemeinde
Zollikon
Kanton
Zurich
Parzellen
10596
Zone
Zona per edifizis publics (Zone für öffentliche Bauten)

Verfahren

Publiziert
07-11-2025
Einsprachen
vom 07-11-2025 bis 27-11-2025
Planauflage bei
Gemeinde Zollikon - Bauabteilung Bergstrasse 20 8702 Zollikon

Einsprache

Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesuche (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesuche ZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).

Beteiligte

Bauherrschaft

Schule Zollikon, Liegenschaften

Projektverfasser

Arch-On! Architekten GmbH