Neubau Einfamilienhaus

Baugesuch · Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll

Projekt

Projekt
Neubau Einfamilienhaus
Ort
Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll
Gemeinde
Vechigen
Kanton
Bern
Parzellen
3699
EGRID
CH127682463542
Zone
Zona d'abitar (Wohnzone 2-geschossig)
Beantragte Ausnahmen
unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG

Verfahren

Publiziert
15-11-2025
Einsprachen
bis 15-12-2025
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Einsprache

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 15.12.2025 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.