Einbau Wohnung im Obergeschoss

Baugesuch · Dechihubel 191, 3068 Utzigen

Projekt

Projekt
Einbau Wohnung im Obergeschoss
Ort
Dechihubel 191, 3068 Utzigen
Gemeinde
Vechigen
Kanton
Bern
Parzellen
919
EGRID
CH108335844622
Zone
Ordaifer la zona da construcziun (ausserhalb der Bauzone)
Beantragte Ausnahmen
Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG; unterschreiten der Raumhöhe, Art 67 BauV

Verfahren

Publiziert
24-12-2025
Einsprachen
bis 23-01-2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Einsprache

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

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