Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe

Baugesuch · Oele 132c, 3068 Utzigen

Projekt

Projekt
Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Gener da project
Pumpa da chalur
Ort
Oele 132c, 3068 Utzigen
Gemeinde
Vechigen
Kanton
Bern
Parzellen
2182
EGRID
CH152546803540
Zone
Ordaifer la zona da construcziun (ausserhalb Bauzone)
Beantragte Ausnahmen
Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG und Bauen am Gewässer Art. 48 WBG

Verfahren

Publiziert
08-07-2026
Einsprachen
bis 08-07-2026
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Einsprache

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 07.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.