Baugesuch
Baugesuch · Nordring 64, 3013 Bern · In der Einsprachefrist
Projekt
- Ort
- Nordring 64, 3013 Bern
- Gemeinde
- Bern
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH868846356466
Verfahren
- Publiziert
- 27-10-2026
- Einsprachen
- bis 26-11-2026
- Planauflage bei
- Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern
Einsprache
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 26. November 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern