Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen

Baugesuch · Gächlingen

Projekt

Projekt
Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen
Gemeinde
Gächlingen
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
306

Verfahren

Publiziert
26-12-2025
Einsprachen
vom 26-12-2025 bis 26-01-2026
Planauflage bei
Gemeinde Gächlingen Gemeindehausplatz 3 8214 Gächlingen

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Claudia und Daniel Bleuler

Mülistrasse 4, 8214 Gächlingen