Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen
Baugesuch · Gächlingen
Projekt
- Projekt
- Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen
- Gemeinde
- Gächlingen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 306
Verfahren
- Publiziert
- 26-12-2025
- Einsprachen
- vom 26-12-2025 bis 26-01-2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Gächlingen Gemeindehausplatz 3 8214 Gächlingen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Claudia und Daniel Bleuler
Mülistrasse 4, 8214 Gächlingen