Abbruch Wohn- und Geschäftshaus

Baugesuch · Langfeldweg 20, 8213 Neunkirch

Projekt

Projekt
Abbruch Wohn- und Geschäftshaus
Ort
Langfeldweg 20, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
335
EGRID
CH530879549750

Verfahren

Publiziert
16-01-2026
Einsprachen
bis 15-02-2026
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft