Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Baugesuch · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Projekt
- Projekt
- Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
- Ort
- Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1977
- EGRID
- CH415480087924
Verfahren
- Publiziert
- 29-05-2026
- Einsprachen
- bis 18-06-2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Gawaplast AG
CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall