Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes

Baugesuch · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch

Projekt

Projekt
Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Ort
Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
1977
EGRID
CH415480087924

Verfahren

Publiziert
29-05-2026
Einsprachen
bis 18-06-2026
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte

Bauherrschaft

Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Gawaplast AG

CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall