Weinwanderweg
Baugesuch · 92 (VS 473B), 135 (VS 526), 338, 563, 695, 1220, 1142, 1238, 1539, 1837
Projekt
- Projekt
- Weinwanderweg
- Ort
- 92 (VS 473B), 135 (VS 526), 338, 563, 695, 1220, 1142, 1238, 1539, 1837
- Gemeinde
- Stein am Rhein
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1
Verfahren
- Publiziert
- 04-09-2026
- Einsprachen
- bis 05-10-2026
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.