Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
Baugesuch · 8260 Stein am Rhein · In der Einsprachefrist
Projekt
- Projekt
- Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
- Ort
- 8260 Stein am Rhein
- Gemeinde
- Stein am Rhein
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1551
Verfahren
- Publiziert
- 30-10-2026
- Einsprachen
- bis 30-11-2026
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Jürg Hochstrasser
im Rebberg 16, 8451 Kleinandelfingen