Fertigblechgarage mit integrierter Notfalltankstelle
Baugesuch · Bickigen 404L, 3472 Wynigen
Projekt
- Projekt
- Fertigblechgarage mit integrierter Notfalltankstelle
- Ort
- Bickigen 404L, 3472 Wynigen
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH394697723504
- Beantragte Ausnahmen
- Art. 24 ff RPG (Bauen ausserhalb des Baugebiets
Verfahren
- Publiziert
- 14-04-2021
- Einsprachen
- bis 17-05-2021, 20 Tage
- Planauflage bei
- Gemeindeschreiberei Wynigen, 3472 Wynigen
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Begehren um Lastenausgleich sind ebenfalls während der Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Hinweise Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.