Baugesuch

Baugesuch · Hausenstrasse 42, 3860 Meiringen

Projekt

Ort
Hausenstrasse 42, 3860 Meiringen
Kanton
Bern
EGRID
CH994613103563
Beantragte Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Verfahren

Publiziert
28-12-2022
Einsprachen
bis 23-01-2023, 20 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532, 3860 Meiringen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kan-tons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte