Neubau Autounterstand
Baugesuch · Bangerten 270b, 3076 Worb
Projekt
- Projekt
- Neubau Autounterstand
- Ort
- Bangerten 270b, 3076 Worb
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH173576774615
- Schutz
- Landschaftsschongebiet, Ortsbildschutzgebiet
- Beantragte Ausnahmen
- Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG Bauen im Landschaftsschongebiet, Art. 36 GBR
Verfahren
- Publiziert
- 07-06-2023
- Einsprachen
- bis 07-07-2023, 30 Tage
- Planauflage bei
- Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Einsprache
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Bangerten 270a, 3076 Worb