Teilabbruch und Neubau Scheune, Verschiebung Strasse

Baugesuch · Bodmi 311, 3804 Habkern

Projekt

Projekt
Teilabbruch und Neubau Scheune, Verschiebung Strasse
Ort
Bodmi 311, 3804 Habkern
Kanton
Bern
EGRID
CH755046243508
Schutz
Moorlandschaft
Beantragte Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Ausnahmen vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV) - Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Verfahren

Publiziert
30-08-2023
Einsprachen
bis 02-10-2023, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Stefan und Julia Wenger-Häni

Neuenstadel 332, 3804 Habkern