Erweiterung Viehscheune

Baugesuch · Acherhubel 278a, 3806 Bönigen

Projekt

Projekt
Erweiterung Viehscheune
Ort
Acherhubel 278a, 3806 Bönigen
Kanton
Bern
EGRID
CH243546236357
Schutz
Landschaftsschongebiet
Beantragte Ausnahmen
- Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Verfahren

Publiziert
24-04-2024
Einsprachen
bis 27-05-2024, 30 Tage
Planauflage bei
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Beteiligte

Bauherrschaft

Roger Wyss

Acherhubel 277, 3806 Bönigen