Anbau Autounterstand
Baugesuch · Wellenberg 363, 3855 Brienz
Projekt
- Projekt
- Anbau Autounterstand
- Ort
- Wellenberg 363, 3855 Brienz
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH662346352387
- Beantragte Ausnahmen
- Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG)
Verfahren
- Publiziert
- 12-06-2024
- Einsprachen
- bis 15-07-2024, 30 Tage
- Planauflage bei
- Einwohnergemeinde Brienz Bauverwaltung Hauptstrasse 204 3855 Brienz
Einsprache
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Wellenberg 363, 3855 Brienz