Anbau Autounterstand

Baugesuch · Wellenberg 363, 3855 Brienz

Projekt

Projekt
Anbau Autounterstand
Ort
Wellenberg 363, 3855 Brienz
Kanton
Bern
EGRID
CH662346352387
Beantragte Ausnahmen
Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG)

Verfahren

Publiziert
12-06-2024
Einsprachen
bis 15-07-2024, 30 Tage
Planauflage bei
Einwohnergemeinde Brienz Bauverwaltung Hauptstrasse 204 3855 Brienz

Einsprache

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Benjamin Pfister

Wellenberg 363, 3855 Brienz