Ersatz Gartenzaun

Baugesuch · Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun

Projekt

Projekt
Ersatz Gartenzaun
Ort
Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
Gemeinde
Thun
Kanton
Bern
EGRID
CH613524460758
Schutz
Schützenswert, K-Objekt, Vertrag vom 17.02.2002
Beantragte Ausnahmen
Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022) Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022) Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)

Verfahren

Publiziert
10-09-2025
Einsprachen
bis 13-10-2025, 30 Tage
Planauflage bei
www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun

Einsprache

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Leitbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Leitbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG) Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Marcel Meier

Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun