Ersatz Gartenzaun
Baugesuch · Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
Projekt
- Projekt
- Ersatz Gartenzaun
- Ort
- Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
- Gemeinde
- Thun
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH613524460758
- Schutz
- Schützenswert, K-Objekt, Vertrag vom 17.02.2002
- Beantragte Ausnahmen
- Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022) Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022) Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)
Verfahren
- Publiziert
- 10-09-2025
- Einsprachen
- bis 13-10-2025, 30 Tage
- Planauflage bei
- www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprache
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Leitbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Leitbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG) Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun