Weiternutzung Allwetterplatz / Reitplatz

Baugesuch · Oberaar, 3123 Belp

Projekt

Projekt
Weiternutzung Allwetterplatz / Reitplatz
Ort
Oberaar, 3123 Belp
Gemeinde
Belp
Kanton
Bern
EGRID
CH467046356805
Schutz
Landschaftsschutzgebiet
Beantragte Ausnahmen
• Bauten und Anlagen in Waldnähe Art. 25 KWaG

Verfahren

Publiziert
22-10-2025
Einsprachen
bis 24-11-2025, 30 Tage
Planauflage bei
Gemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/240689

Einsprache

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Abteilung Planung und Infrastruktur einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprachegruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte