Einbau Wohnung im Obergeschoss
Baugesuch · Dechihubel 191, 3068 Uztigen
Projekt
- Projekt
- Einbau Wohnung im Obergeschoss
- Ort
- Dechihubel 191, 3068 Uztigen
- Gemeinde
- Vechigen
- Kanton
- Bern
- EGRID
- CH108335844622
- Beantragte Ausnahmen
- Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG; unterschreiten der Raumhöhe, Art 67 BauV
Verfahren
- Publiziert
- 24-12-2025
- Einsprachen
- bis 23-01-2026, 30 Tage
- Planauflage bei
- Bauabteilung Vechigen Kernstrasse 1 3067 Boll
Einsprache
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Dechihubel 191, 3068 Utzigen