Neubau Scherwalzengebäude E15/E16

Baugesuch · AR. Nitrochemie, 3700 Spiez

Projekt

Projekt
Neubau Scherwalzengebäude E15/E16
Ort
AR. Nitrochemie, 3700 Spiez
Gemeinde
Spiez
Kanton
Bern
Beantragte Ausnahmen
Art. 25 KWaG, Bauten und Anlagen in Waldesnähe Art. 5 KWaG, Rodung und Ersatzaufforstung Art. 31a KEnV, Pflicht zur Nutzung Sonnenenergie Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 415 Abs. 2 BauR, Überschreitung Terrainaufschüttung Art. 30 KEnV, gewichtete Gesamtenergieeffizienz Art. 20 NHV/Art. 19 NSchV, technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen

Verfahren

Publiziert
08-04-2026
Einsprachen
bis 11-05-2026, 30 Tage
Planauflage bei
Planauflage und Einsprachestelle: Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt Spiez, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez. Planauflage auch elektronisch unter: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20898

Einsprache

Hinweis: Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) nach Art. 10b USG kann während der Auflagefrist zusammen mit den übrigen Gesuchsunterlagen eingesehen werden. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind während der Auflagefrist der Abteilung Hochbau/Planung/Umwelt Spiez schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsbegehren, die innert der Auflagefrist nicht angemeldet sind, verwirken (Art. 30 ff BauG und Art. 26, Abs. 3, Bst. g BewD). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einsprachen muss angegeben werden, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Verfügungen und Entscheide können im Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Aufgrund laufender Abbrucharbeiten wurde auf Profilierung verzichtet.

Beteiligte