Überdachung Einstellhallenrampe

Baugesuch · Gräubernstrasse 12b · In der Einsprachefrist

Projekt

Projekt
Überdachung Einstellhallenrampe
Ort
Gräubernstrasse 12b
Gemeinde
Liestal
Kanton
Basel-Landschaft
Parzellen
6101
EGRID
CH475979911701

Verfahren

Publiziert
22-10-2026
Einsprachen
bis 02-11-2026
Dossiernummer
1106/2026
Planauflage bei
Bauinspektorat Rheinstrasse 29 4410 Liestal Tel. 061 552 67 77

Einsprache

Einsprachen: Wer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zurzeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde Verfahrenskosten bis 3000 Fr. erheben. Sammeleinsprachen: Sind an einem Verfahren mehr als 10 Parteien mit gleichen oder gleichartig begründeten Begehren beteiligt, kann die Behörde eine Frist zur Bezeichnung eines gemeinsamen Vertreters oder einer gemeinsamen Vertreterin setzen. Kommen die Parteien der Aufforderung nicht nach, so bezeichnet die Behörde einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Kreis der Parteien (§ 12 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVG, SGS 175). Sämtlicher Schriftenverkehr (inklusive Verfügungen) wird über den Vertreter bzw. die Vertreterin geführt. Verfügungen werden ausserdem im Kantonalen Amtsblatt publiziert. Einsprachen sind mit der Dossier-Nummer zu versehen und bei der Baubewilligungsbehörden einzureichen. Ausnahmen: Sofern die publizierten Planunterlagen Abweichungen von den Zonenvorschriften darstellen, wurden diese im Rahmen eines Ausnahmeantrags vorgeprüft und die Gewährung der Ausnahme, vorbehältlich des Ergebnisses eines Einspracheverfahrens, in Aussicht gestellt. Einsichtnahme: Die Baugesuchpläne in Papierform sind auch auf der Gemeinde einsehbar.

Beteiligte

Bauherrschaft

Frommelt TU AG, Frommelt Stefan M.

Benderer Strasse 33, 9494 Schaan, Schweiz

Projektverfasser

Frommelt TU AG, Frommelt Stefan M.

Benderer Strasse 33, 9494 Schaan, Schweiz