Ladesäulen E-Mobilität
Nutzung von Allmend · Riehen, Chrischonaweg 52, Riehen, Rüchligweg 121
Projekt
- Projekt
- Ladesäulen E-Mobilität
- Ort
- Riehen, Chrischonaweg 52, Riehen, Rüchligweg 121
- Kanton
- Basel-Stadt
Verfahren
- Publiziert
- 12-10-2024
- Einsprachen
- bis 11-11-2024, 30 Tage
- Planauflage bei
- Die Pläne «Auflageplan Chrischonaweg, Auflageplan Rüchligweg,» für die zu bewilligenden Allmendflächen (L x B x H 0.40 m x 0.40 m x 1.70 m) für zwei Ladesäulen E-Mobilität können bis und mit Montag, 11. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Riehen, im 1. Stock des Foyers jeweils von Montag bis Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr oder auf der Internetseite der Gemeinde Riehen eingesehen werden http://www.riehen.ch/aktuelles/projekte-und-planauflage. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung Riehen aufgelegten Originaldokumente.
Einsprache
Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind gemäss § 8 Ordnung über die Inanspruchnahme der Allmend sowie § 7 Abs. 2 Reglement über die Inanspruchnahme der Allmend und § 39 Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums innert 30 Tagen nach Publikation, also bis spätestens Freitag, 22. März 2024 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Riehen, Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen einzureichen. Zur Einsprache gegen das Gesuch ist berechtigt, wer von der beantragten Nutzung persönlich berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder wer durch besondere Vorschrift zur Einsprache berechtigt ist. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten.