Dumondas da construcziun a Ferenbalm
Las dumondas da construcziun publitgadas per protesta a Ferenbalm, quellas anc avertas l’emprim: tge che vegn construì, nua, sin tge parcella ed en tge zona, e fin cura ch’ins po far protesta.
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- 14-10-2026
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eBau Nr. 2026-2877 ___________________ Bauvorhaben: Neubau Silo und Anbau (Anlieferung + Trocknergebäude) / Neubau 7 Autoabstell-plätze, Velounterstand und 2 Lärmschutzwände / Verschiebung best. Tankanlage ___________________ Standort: Unterdorfstrasse 29d, 3206 Biberen BE, Parzelle Nr. 2477, Nutzungszone: Überbauungs-ordnung Nr. 4 «Mühle Biberen», Koordinaten: 2’582’363 / 1’198’735 ___________________ Schutzzone/ -objekt: - erhaltenswerter Bibere-Kanal - Ortsbildschutzgebiet OSG ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser bestehend in die Gemeindekanalisation abgeleitet, das neue Sauberabwasser wird über eine Retention in die Bibere abgeleitet ___________________ Ausnahmen: - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 21 NHG - Verzicht Solarausstattungspflicht, Art. 39a KEnG ___________________ Hinweise: - Erleichterung Bauprofilierung, Art. 16 Abs. 3 BewD - Bauen im Gewässerraum, 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG - Bauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel / Grundwasserabsenkung Art. 26 Abs. 2 Bst. d und g KGV ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Ferenbalm, Ofenhausstrasse 37, 3206 Rizenbach ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/282245 eBau Nummer: 2026-2877 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. November 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 14. Oktober 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Unterdorfstrasse 29d, 3206 Biberen · Ferenbalm · publiziert 14-10-2026
eBau Nr. 2025-2968 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem bestehenden Hochspannungsmast (inkl. 5G, teilweise adaptiver Betrieb unter Anwendung eines Korrekturfaktors)/ FEGM ___________________ Standort: Breitenbaumfeld, 3206 Gammen, Parzelle Nr. 3775, Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’583’581 / 1’197’131 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ___________________ Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Ferenbalm, Ofenhausstrasse 37, 3206 Rizenbach ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/192293; eBau Nummer: 2025-2968 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 25. Juli 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). ___________________ Ostermundigen, 25. Juni 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Breitenbaumfeld, 3206 Gammen · Ferenbalm · publiziert 25-06-2025
eBau Nr. 2025-4783 ___________________ Bauvorhaben: nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne bauliche Änderungen) sowie Anpassung an Vollzugsempfehlung 2025 (Mobilstandard 3G, 4G und 5G)/ GURB ___________________ Standort: Jerisbergmühle 2a, 3206 Ferenbalm, Parzelle Nr. 2651, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’582’527 / 1’201'039 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ___________________ Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Ferenbalm, Ofenhausstrasse 37, 3206 Rizenbach ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/228728; eBau Nummer: 2025-4783 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 18. Juli 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehende Antenne verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). ___________________ Ostermundigen, 18. Juni 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Jerisbergmühle 2a, 3206 Ferenbalm · publiziert 18-06-2025
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