Stellwände
Design svizzer · 140594 · Stritgà
Designs
Design 1
Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.
Design 2
Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.
Design 3
Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.
Inscripziun en il register
- Numer da registraziun
- 140594
- Numer da la dumonda
- 2014-00227
- Status
- Stritgà
- Deposit
- Deposit multiple, 3 designs
- Classas
- 06-06 Furnishing
- Deponà
- 19-03-2014
- Registrà
- 12-05-2014
- Publitgà
- 15-05-2014
- Stritgà
- 19-03-2019
- Motiv
- Betg prolungà
- Prioritad
- EM 002336883-0001 31.10.2013EM 002336883-0002 31.10.2013EM 002336883-0003 31.10.2013
- Descripziun
- Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.
- Funtauna
- Swissreg
Istorgia
Quai che l’Institut federal da la proprietad intellectuala ha publitgà davart quest titel, il pli nov l’emprim.
- 15-10-2019
Stritgà, taxa betg pajada
Published in Swissreg on 15.10.2019
- 15-05-2014
Registrà
Published in Swissreg on 15.05.2014
Partidas
Represchentant
Il register numna mintga partida cun num ed adressa. In possessur u in represchentant vegn collià cun in’organisaziun, sch’exact ina unitad giuridica dal register da commerzi porta ses num; la via d’ina partida betg enconuschida uschia na vegn betg mussada qua.