Stellwände

Design svizzer · 140594 · Stritgà

Designs

Design 1

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Design 2

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Design 3

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Inscripziun en il register

Numer da registraziun
140594
Numer da la dumonda
2014-00227
Status
Stritgà
Deposit
Deposit multiple, 3 designs
Classas
06-06 Furnishing
Deponà
19-03-2014
Registrà
12-05-2014
Publitgà
15-05-2014
Stritgà
19-03-2019
Motiv
Betg prolungà
Prioritad
EM 002336883-0001 31.10.2013
EM 002336883-0002 31.10.2013
EM 002336883-0003 31.10.2013
Descripziun
Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.
Funtauna
Swissreg

Istorgia

Quai che l’Institut federal da la proprietad intellectuala ha publitgà davart quest titel, il pli nov l’emprim.

  1. 15-10-2019

    Stritgà, taxa betg pajada

    Published in Swissreg on 15.10.2019

  2. 15-05-2014

    Registrà

    Published in Swissreg on 15.05.2014

Partidas

Il register numna mintga partida cun num ed adressa. In possessur u in represchentant vegn collià cun in’organisaziun, sch’exact ina unitad giuridica dal register da commerzi porta ses num; la via d’ina partida betg enconuschida uschia na vegn betg mussada qua.