Steingrubenweg, Festsetzung, Riehen

Planisaziun dal territori · Riehen · 24-05-2025

Publicaziun

Gener
Planisaziun dal territori
Sutgener
Planisaziun d'utilisaziun/plans spezials
Chantun
Basel-Stadt
Vischnanca
Riehen
Publitgà da
Gemeinde Riehen - Gemeinderat
Publitgà
24-05-2025
Decidì
13-05-2025
Termin
23-06-2025
Numer da publicaziun
RP-BS20-0000000100

Text

Plan
Steingrubenweg
Headline
Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Section plot
Parzellen RF 374, RF 427 und RF 430

Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2025 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10‘227-1 vom 11. Februar 2025 für den Steingrubenweg fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemein-deverwaltung Riehen eingesehen werden.

Gemeinde Riehen - Gemeinderat Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Mezs legals

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.