Entscheidpublikation
Autras communicaziuns · Basel-Stadt · 22-01-2022
Publicaziun
- Gener
- Autras communicaziuns
- Sutgener
- Autra communicaziun
- Chantun
- Basel-Stadt
- Publitgà da
- Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
- Publitgà
- 22-01-2022
- Numer da publicaziun
- RS-BS90-0000000110
Text
In der Rekurssache Isabelle Melanie Acanfora, geb. 8. März 1973, von Basel (BS), zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen eine Verfügung der Sozialhilfe Basel-Stadt (SH) hat der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 7. Dezember 2021 folgendes entschieden:
– Auf den Rekurs vom 12. September 2021 gegen eine Verfügung der SH wird nicht eingetreten.
– Es werden keine Kosten erhoben.
– Dieser Entscheid wird Isabelle Melanie Acanfora zufolge unbekannten Aufenthalts durch Publikation im Kantonsblatt eröffnet und der SH mitgeteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich anzumelden.
Spätestens innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung samt Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Bei völliger oder teilweiser Abweisung eines Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr und den Auslagen für Gutachten, Augenschein, Beweiserhebung und anderen Vorkehren ganz oder teilweise dem Rekurrenten auferlegt werden (§§ 6 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren i.V. mit §§ 11 und 12 der Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren).
Numnads en la publicaziun
Swiss zip code
4051
Town
Basel-Stadt