Kirchgemeindeversammlung

Autras communicaziuns · Zug · 07-12-2023

Publicaziun

Gener
Autras communicaziuns
Sutgener
Autra communicaziun
Chantun
Zug
Publitgà da
Katholische Kirchgemeinde Baar
Publitgà
07-12-2023
Numer da publicaziun
RS-ZG60-0000000077

Text

Ergebnisse der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26. Juni 2023

Das Protokoll wurde genehmigt.

2. Finanzplan 2024-2028

Die Versammlung nahm den Finanzplan zur Kenntnis.

3. Budget 2024

Das Budget 2024 wurde genehmigt.

Die Versammlung setzte den Steuersatz für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen auf 8% der einfachen Steuer abzüglich eines Rabatts von 10% fest.

Die Versammlung setzte den Steuersatz für die Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen auf 8% der einfachen Steuer abzüglich eines Rabatts von 10% fest.

Der Kapitalzinsfuss wurde auf den Satz für 1. Althypotheken der Zuger Kantonalbank festgelegt.

3. Ersatzwahl für ein Mitglied des Kirchenrats Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: Roger Imhof 67 Stimmen (gewählt) Roger Bürgisser 58 Stimmen (nicht gewählt)

Allgemeine Verwaltungsbeschwerde

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit den §§ 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Kirchgemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Stimmrechtsbeschwerde

Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (sogenannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).

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