Genossenversammlung

Autras communicaziuns · Zug · 03-10-2024

Publicaziun

Gener
Autras communicaziuns
Sutgener
Autra communicaziun
Chantun
Zug
Publitgà da
Korporation Zug
Publitgà
03-10-2024
Numer da publicaziun
RS-ZG60-0000000134

Text

Beschlüsse Genossenversammlung vom 1. Oktober 2024

– Protokoll der Genossenversammlung vom 1. Juli 2024

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

2. Kauf eines Mobilbaggers

Der Antrag wurde einstimmig angenommen

3 . Baukredit für die Weiterentwicklung Brüggli, Zug

Der Antrag wurde grossmehrheitlich bei 16 Gegenstimmen

angenommen

4. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028.

Gewählt sind

Mitglieder des Korporationsrates

Keiser Urban, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher

Weiss Franz, Chamerstrasse 125, 6300 Zug, bisher

Moos Stefan, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher

Landtwing Leupi Michèle, Meisenbergstrasse 3, 6300 Zug,

neu

Iten Christoph, Fadenstrasse 22, 6300 Zug, neu

Präsident des Korporationsrates

Keiser Urban, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher

Mitglieder des Rechnungsprüfungskommission

Speck Daniel, Spielhof 1, 6317 Oberwil, bisher

Fabienne Wickart, St. Antonsgasse 5, 6300 Zug neu

Caroline Schwerzmann, Weinbergstrasse 43, 6300 Zug, neu

Präsident der Rechnungsprüfungskommission

Speck Daniel, Spielhof 1, 6317 Oberwil, neu

Korporationsschreiber

Schwerzmann Daniel, Artherstrasse 14b, 6300 Zug, bisher

Allgemeine Verwaltungsbeschwerde

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.

Stimmrechtsbeschwerde

Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).

Zug, 2. Oktober 2024

VERWALTUNGSRAT DER KORPORATION ZUG

Urban Keiser, Präsident

Daniel Schwerzmann, Korporationsschreiber

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6300

Town

Zug