Gesuch Konzessionserneuerung

Planisaziun dal territori · Bern · 07-04-2021

Publicaziun

Gener
Planisaziun dal territori
Sutgener
Exposiziun publica
Chantun
Bern
Publitgà da
Kanton Bern - Amt für Wasser und Abfall
Publitgà
07-04-2021
Numer da publicaziun
VE-BE60-0000000139

Text

Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161 a, 3673 Linden

Gesuch: Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser und zur Nutzung von Oberflächenwasser (Jassbach) für die Versorgung eines Kieswerkes mit Brauchwasser.

Die Entnahmebauwerke sind bestehend; das Gesuch beinhaltet keine baulichen Massnahmen. Die Entnahmemenge bei der Wasserentnahmestelle aus dem Jassbach wird von 360 l/min (6 l/s) auf 120 l/min (2 l/s) reduziert.

Projektverfasser: Gesuchsteller

Betroffene Parzellen-Nr.: 868, 995

Koordinaten:

- Entnahmestelle Jassbach: E= 2 619 227 / N= 1 188 763

- Entnahmestelle Grundwasser: E= 2 616 676 / N= 1 231 687

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist:

bis und mit 8. Mai 2021

Auflageorte und Einsprachestellen:

- Gemeindeverwaltung Linden, Dorfplatz 2, 3673 Linden

- Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3012 Bern

Mezs legals

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichs-ansprüche, die während der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). In Kollek-tiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).