Baupublikation, Kirchberg (BE)
Planisaziun dal territori · Kirchberg (BE) · 25-06-2025
Publicaziun
- Gener
- Planisaziun dal territori
- Sutgener
- Exposiziun publica
- Chantun
- Bern
- Vischnanca
- Kirchberg (BE)
- Publitgà da
- Gemeinde Kirchberg (BE)
- Publitgà
- 25-06-2025
- Numer da publicaziun
- VE-BE60-0000000454
Text
- Title publication
- Baupublikation
Bauherrschaft:
Kurt und Rita Ledermann, Zürichstrasse 24a, 3422 Kirchberg
Projektverfasser:
GLB Emmenmatt, Bernhard Ryser, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt
Bauvorhaben:
Die bestehende Wohnung wird über zwei Stockwerke in zwei separate Wohneinheiten unterteilt.
Standort/Parzelle/Zone:
Zürichstrasse 24a, Parzelle Nr. 611, Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’480’000 / 1’070’000
Gewässerschutzbestimmungen: Aᵤ
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
Auflage- und Einsprachefrist: Montag, 21. Juli 2025
Auflagestelle:
Öffentliche Auflage bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder via eBau (nur für Personen zugänglich, welche ein BE-Login besitzen).
Den Link: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20277 finden Sie zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchberg unter: www.kirchberg-be.ch
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Mezs legals
Hinweis: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Bauverwaltung Kirchberg