Regulation Steinwild – Verfügung
Autras communicaziuns · Bern · 28-06-2023
Publicaziun
- Gener
- Autras communicaziuns
- Sutgener
- Autra communicaziun
- Chantun
- Bern
- Publitgà da
- LANAT, Amt für Landwirtschaft und Natur, Personaldienst
- Publitgà
- 28-06-2023
- Numer da publicaziun
- VE-BE90-0000000304
Text
Das Jagdinspektorat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 7 Absatz 3 und Art. 12 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) und Art. 5 bis 12 der Verordnung vom 30. April 1990 über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS; SR 922.27), verfügt: Für das Jahr 2023 sind in fünf Steinwildkolonien total 60 Regulations- und Vergrämungsabschüsse geplant. Die diesjährigen Abschüsse teilen sich auf die Kolonien wie folgt auf: Brienzergrat 8 Tiere, Schwarzmönch-Leukerbad-Gross Lohner 28 Tiere, Cape au Moine-Gummfluh 6 Tiere, Spillgerten 12 Tiere, Bire-Oeschinen 6 Tiere.
Mezs legals
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 3a, 3011 Bern schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde wir die aufschiebende Wirkung entzogen.