Otto Hediger, Familienstiftung

Foundation · Reinach (AG)

Register da commerzi

CH-ID
CH40074531017
Furma giuridica
Foundation
Adressa
c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, 5734 Reinach AG
Chantun
Aargau
Status
Activ
Endatada ils
19-06-2023

Intent

Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.

Extract uffizial dal register da commerzi · Endataziun sin Zefix

Funtauna: register da commerzi svizzer (Zefix, FUSC) ed uffizi chantunal dal register da commerzi. · controllà ils 23-09-2026

Organs e persunas cun dretg da suttascriver

1

Luca Zanatta

Verwalter · Einzelunterschrift · von Rickenbach (LU), Gränichen

dapi ils 22-06-2023

Publicaziuns FUSC

1 publicaziun

  1. 22-06-2023 · Nova endataziun · Aargau

    FUSC 1005775555

    Novas persunas
    Luca Zanatta · Verwalter · Einzelunterschrift

    Otto Hediger, Familienstiftung, in Reinach (AG), CHE-210.817.618, c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 29.07.1941. Zweck: Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 29.07.1941 des Otto Hediger, in Reinach (AG). Eingetragene Personen: Zanatta, Luca, von Rickenbach (LU), in Gränichen, Verwalter, mit Einzelunterschrift.