IRC - International Right Commission
Association · Müllheim
Register da commerzi
- CH-ID
- CH44060307388
- Furma giuridica
- Association
- Sedia
- Müllheim
- Adressa
- Der Verein hat sein Domizil eingebüsst., Müllheim
- Chantun
- Thurgau
- Status
- Activ
- Endatada ils
- 25-05-2016
- Statuts
- 13-03-2016
Intent
Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens".
Extract uffizial dal register da commerzi · Endataziun sin Zefix
Funtauna: register da commerzi svizzer (Zefix, FUSC) ed uffizi chantunal dal register da commerzi. · controllà ils 20-09-2026
Organs e persunas cun dretg da suttascriver
3
1. Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichischer Staatsangehöriger, Kapfenberg (AT)
2. Vizepräsidentin · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichische Staatsangehörige, Linz (AT)
Präsident · Einzelunterschrift · deutscher Staatsangehöriger, Undeloh (DE)
Publicaziuns FUSC
2 publicaziuns
14-01-2022Midada · Thurgau
Mutation IRC - International Right Commission, Müllheim
IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Verein (SHAB Nr. 102 vom 30.05.2016, S.0, Publ. 2858683). Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst.
30-05-2016 · Thurgau
IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Hofstrasse 1, 8555 Müllheim, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 13.03.2016. Zweck: Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens". Mittel: Beiträge der Mitglieder, Spenden, Subventionen sowie Sachleistungen anderer Art. Eingetragene Personen: Zimmermann, Ullrich, deutscher Staatsangehöriger, in Undeloh (DE), Präsident, mit Einzelunterschrift; Gross, Dr. Ferdinand, österreichischer Staatsangehöriger, in Kapfenberg (AT), 1. Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schweizer, Doris, österreichische Staatsangehörige, in Linz (AT), 2. Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.