Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652)
Plan d'utilisaziun spezial · Gipf-Oberfrick
Document
- Numer
- 09.231
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Gipf-Oberfrick
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- BVU
- Decidì
- 18-05-2011
- En vigur dapi
- 18-05-2011
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
SNP-4165-2011-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Sondernutzungvorschriften (Genehmigungsinhalt)
Kanton Aargau
Gemeinde Gipf-Oberfrick Sondernutzungsplanung
Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwe:lt
Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652)
Der Gemeinderat Gipf-Oberfrick erlässt für den Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) in Ergänzung zur allgemeinen Nutzungsplanung (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) nachstehende Sondernutzungsvorschriften.
Abteilung Raumentwicklurut
Situation 1 : 500 I Sondernutzungsvorschriften
Art. 12 Bereich für öffentlichen
Fussweg
§1 Zweck
gernäss § 21 BauG
Der Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) schafft die Voraussetzungen, damit die im Planungsperimeter liegende Parzelle landsparend erschlossen und durch Neubauten in dichter Bauweise genutzt werden kann. Insbesondere ist eine hohe Wohnqualität sicherzustellen.
• Gute Zugänglichkelt der Gemeinschaftseinrichtungen, gestaltung
1 Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind :
• Fortsetzung des Belagstyps inkl. Randabschlüssen sowie der öffentlichen Beleuchtung (gleiche Beleuchtungskörper) für den weiterführenden öffentlichen Fussweg 3 Das Freiraumkonzept ist Bestandteil des Bauprojekts und im Baugesuch, gestützt auf die Beurteilungskriterien, auszuweisen. Die fachliche Beurteilung hat durch eine in Landschaftsarchitektur ausgewiesene Person zu erfolgen.
• Planungsbericht • Richtkonzept Oberebnet (4 . September 2008) • Freiraumkonzept Oberebnet (18. Juni 2010)
Mitwirkung vom
13. August2010 bis 13. September2010
Öffentliche Auflage vom
9. November 2010 bis 9. Dezember 2010
Beschlossen vom Gemeinderat am
21. März 2011
Art. 3 Perimeter
Verhältnis zur Grundordnung
De
•
Genehm1gung durch das Depart Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, den /l'i? . ho....; Zot11
rs Treie
05.02.073-1
Status Beschlussfassung I Genehmigung
Auftrag-Nr. 05.02 .073
Format 60/105
Projektleitung Bearbeitung Planerstell ung Änderung 1 Änderung 2 Plotdatum Projekt-Info Plot-Info
Name St. Giess
Datum
SG I MB !
März 2011
MB I
März 2011
MB !
/J
~- '
Nutzung
Kontrolle
'----'
••
28.03.2011
I:\Pianung\Gipf·Oberftick\02\073\CAD\5GP_ Oberebnet_Genehmigung.dwg
FON
5080 L;I,UFENBURG 062 I 869 ao so
FAX
062 / 874 24 05
IM BIFANG 2
KIRC HPlATZ 2
43 10 RHEI NFELDEN
FON FAX
061 / 836 96 80
INFO @KOPA CH
Baufelder A-E
0 61 / 836 96 81
Energieeffizientes Bauen
1054
1. Die Baufelder A-E dienen dem Wohnen; sie sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Nicht störendes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Gewerbe ist zugelassen. 2 Die Tiefgarage, Kellerabteile, Technikräume und dergleichen sind innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten zu erstellen.
Wohnbauten und nicht störendes Gewerbe sind ausschliesslich innerhalb der bezeichneten Baufelder zulässig. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengernässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände. Für vorspringende Gebäudeteile gilt § 2 ABauV.
mt
Baufelder A-E
mt
Baubereich für unterirdische Bauten
schwarz
Bereich für Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Einfahrtsbremse)
violett
Bereich für Erschliessung der unterirdischen Sammalgarage (Parzellen 645 I 652)
schwarz
Ein- I Ausfahrt Tiefgarage
644
Beheizte Bauten müssen • den Minergie ® - Standard erreichen oder
' ' ...
• nur erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.
645
Art. 14 Gestaltung von Bauten
und Anlagen
1 Bauten und Anlagen sind sorgfältig zu gestalten und aufeinander abzustimmen. 2 Beurteilungskriterien sind im Wesentlichen (Baufelder A-E): • Stellung der Bauten zueinander und zum Spiel- und Begegnungsplatz, zum öffentlichem Fussweg sowie zu angrenzenden, bestehenden Wohnbauten Die kurze Gebäudeseite ist gegen die Parzellen Nrn . 764 (Baufeld D), 1577, 1578, ".1579 undTf,'1580 (Baufelder .A, B, C, E) zu richten I"·.• Vermeidung einer Abschottung Orientierung der Gemeinschaftsnutzung zur Oberebnetstrasse oder zum öffentlichem Fussweg
Art. 7 Die Bauten in den Batlfeldeni A-E haben 3 Vollgeschosse sowie ein
Attikageschoss nach§ 16a ABauV aufzuweisen.
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Art. 8 Umgebungsgestaltung
/
• höchstens 90 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gernäss § 7 Abs. 2 lit. b der Verordnung zu den Energiesparvorschriften des Energiegesetzes (Energiesparverordnung, ESpaV) vom 5. November 2008 benötigen und höchstens 72 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nichtemauerbaren Energien decken (§ 10 Abs. 1 ESpaV) oder
ISO 900 I ZERTIFIZIERT
Plotstittabel te: o05_gp_oberebnet.ctb
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• Form, Staffelung, Gliederung, Proportion der Bauvolumen Auflockerung der Bebauungsstruktur sowie Öffnung angrenzenden Quartier Anstreben der unterschiedlichen Körnigkeil der Bauten
1 Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden. Niveauunterschiede sind möglichst als bepflanzte Böschung auszubilden. 2 Für die Begrünung mit Sträuchern und Bäumen sind standortgerechte Arten zu verwenden. Das Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern, welche als Träger oder Verbreiter der Pflanzenkrankheit "Feuerbrand" bekannt sind , ist verboten. 3 Mit dem ersten Baugesuch ist ein Umgebungsplan auf der Grundlage des Freiraumkonzepts Oberebnet einzureichen.
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'•,
zum
• Gliederung der Fassaden und Dachflächen • Wirkung der Materialien und Farben • Terrain und Umgebungsgestaltung 3 Die Bauten innerhalb der Baufelder A-E auszubilden .
sind
mit Flachdächern
Art. 9
Art. 15 Verbindung Tiefgarage (Parzelle 645)
hellblau
Bereich für oberirdische Parkierung (Parzelle 652)
Im bezeichneten Bereich sind gestalterische Massnahmen wie Markierungen, Pflasterungen und dergleichen für eine optische Einfahrtsbremse zu schaffen.
hel lgrün
Bereich für Spiel- I Begegnungsplatz
Art. 10 violett
Bereich für öffentlichen Fussweg
violett
Geplanter Fuss- und Radweg
schwarz
Bereich für Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Eintahrtsbremse)
Parkierung
1
violett
Geplanter Fuss- und Radweg mit beschränktem Fahrverkehr für Parzelle 764 (Sperrung motorisierter Individualverkehr)
mt
Strassenlinie (Enteignungsrecht § 132 BauG)
Baubereich für unterirdische Bauten Bereich für Erschliessung der unterirdischen Sammetgarage (Parzelle 645 I 652) Ein- I Ausfahrt Tiefgarage
sc hwarz
Perimeter des Gestaltungsplans
Verbindung Tiefgarage (Parzelle 645) Bereich für oberirdische Parkierung (Parz. 652)
ORIENTIERUNGSINHALT
CJ
4 Die im Situationsplan eingetragenen, öffentlichen Fuss- und Radwege sind zusammen mit der geplanten Erschliessungsstrasse I Wendehammer bzw. der angrenzenden Bauetappen der Wohngebäude zu erstellen. Soweit sie nicht ins Eigentum der Gemeinde übergehen, ist ihre öffentliche Benützung durch Dienstbarkeiten zu sichern.
Art. 13
Art. 6 GEHNEHMIGUNGSINHALT
~----.
Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Nutzungsordnung und der zugehörige Bauzonenplan. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des kantonalen und eidgenössischen Bau- und Planungsrechts.
Art. 5
- - - -- - -- - - - -- -- - -- - - -- -- -- - - - -- - - - - - ---------1' Geschosszahl
(;:]
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.
en
Der Generalsekre!äy / ' Plan-Nr.
Fuss- und Radwegverbindungen
K
Art. 4 NAMENS DES GEMEINDERATES
Genehmigungsvermerk:
offene Aus-
• Einheitliche, sich wiederholende Übergänge von privaten zu öffentlichen Bereichen
2 Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplanes sind :
8. Juli 2010
N
• Fassung der Raumkante durch präzise gesetzte Grün- und Bauvolumen
• Situationsplan 1:500 I Sondernutzungsvorschriften
Vorprüfungsbericht vom
i
• Grossflächige, grasszügige und qualitätvolle Ausgestaltung für multifunktionale Nutzung
2 weitere Artikel
Art. 2 Bestandteile
1 Die Gestaltung des Bereichs für öffentlichen Fussweg hat aufgrund des Freiraumkonzepts Oberebnet zu erfolgen. 2 Beurteilungskriterien sind im Wesentlichen:
hellgelb
Geplante Erschliessungsstrasse I Wendehammer
dunkelgrau
Geplante Zufahrtsstrasse
grau
Bestehende Strassenfläche
grau
Bestehende Fusswegfläche
hellblau blau
Bestehende Wasserleitung Neue Wasserleitung
violett
Bestehende Mischwasserleitung
Velos I Kinderwagen
1 Die Parkierung für die Parzellen 645 und 652 ist als gemeinsame Tiefgarage vorzusehen. 2 Die erforderlichen Abstellplätze für die Parzelle 652 sind unterirdisch innerhalb des bezeichneten Baubereichs zu erstellen. 3 Die erforderlichen unterirdischen Abstellplätze der Parzellen 645 und 652 werden innerhalb des bezeichneten Bereichs verkehrstechnisch erschlossen. 4 Die zulässige Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage ist im Situationsplan festgelegt (schwarzer Pfeil). 5 Die zulässige Verbindung zur Tiefgarage der Parzelle 645 ist im Situationsplan festgelegt (schwarz schraffierter Pfeil) 6 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb der bezeichneten Fläche zulässig. Sie sind versickerungsfähig auszugestalten. 7 Bei jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen, usw. vorzusehen.
fnkrafttreten
1076
Der Gestaltungsplan Oberebnet (Parzelle 652) tritt mit Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt in Kraft. Die Abänderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.
730
K
1538
Art. 11 · Bereich für Spiel- /
· Begegnungsplatz
1 Mindestens die im Situationsplan grün schraffierte Fläche ist als gemeinschaftlich nutzbare Spielplatz-, Sitz- und Begegnungsfläche zu gestalten. Sie ist als versickerungsfähige Fläche auszubilden.
1539
2 Kleinbauten nach § 18 ABauV, Plätze, Fusswege, Spielgeräte und Sitzbänke und dergleichen sind zulässig. 3 Die Realisierung muss spätestens im Zusammenhang mit der ersten angrenzenden Bauetappe erfolgen.
769
1506 schwarz
Zonengrenze gernäss Zonenplan
sc hwarz
Zonenbezeichnung gernäss Zonenplan
' ... ...
... ...
...
'