Gestaltungsplan Steinboden

Plan d'utilisaziun spezial · Birrhard · Abolì ils 17-12-1996

Document

Numer
1977-001443
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Birrhard
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
18-03-1977
En vigur dapi
18-03-1977
Abolì
17-12-1996

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Birrhard mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE BIRRHARD

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Kommunaler Gestaltungsplan

STEINBODEN

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| Datum | Entw | Gez > | Grösse } SACHER + HARTMANN| APRIL 1976 | EHA L | 84/60 ARCHITEKTURBÜRO DI ———— — er BEE, 1 5242 BIRR Ersetzt Plan Nr Überholt durch Pian Nr 1 4 1 | | eine nennen ee res es EEE GROR ED be wi SR u = i

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neindeammann ; Der Gemeindeschreiber

Ganzen Text zeigen

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IENENMIqUNgSVEerMEerK ji | | ; | | | | | | ! | | | Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbıy. a „ gelegten Linien und Flächen Er blau Vom. Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulıinıen | ET rot Zu genehmigende Baulinien . BES, blau Aufzuhebende Baulinien {rot durchgestrichen) er rot : Projektierte Baulinien. die noch nicht genehmigt werden sollen rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien. rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen | hellblau Sichtzone: | Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m uber Boden von allen Hindernissen frei zu halten Dies gilt auch fur Pflanzenwuchs. Schnee und parkierte Fahrzeuge “grün Austritts- und Ausfahrverbot: Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind so wohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im'Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin be stehen. i 5

braun Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänige zur Strasse von Baugrundstücken aus sind fur v4 = i Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan fesige-

legten -Weganschiussen zugelassen. Die dieser Beschränkung a = unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekenn- 2a nn / zeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Über / : bauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen \ | as 2 2 N 3 Legende: > = 2 1 karmin. Hochleistungsstrasse (HLS) : | Bere zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS) orange Sammeistrasse (SS) gelb - Erschliessungsstrasse (ES) dunkelgrau Besteheride Wege | F 4 violett Gehweg Ita Radweg = [2] LANDERWERB VON PARZELLE NR.55 | hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler EI] GEMEINSCHAFTSFLACHEN UND - RAUM

teldgrau Retugien, Bushaltestellen. Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Ü GARAGEN UNTEPIRDISCH -—— PERIMETER DES GESTALTUNGSPLANES —- PARZELLIERUNG

grün © Bepflanzte Flächen

Zonengrenze

Aufhebung

cv, ABTEILUNG RAUMPLANUNG

Gemeinde Birrhard

Kanton Aargau

--cPABIE‘4\‚'.

Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gemäss § 15 BauG

KOHLIH,

PARTNER KOMMUNALPLAN AG Gewerbering 12 5610 Wahlen

Telefon 056 621 93 91 Telefax 056 621 05 20

AENDERUNG Nr.....4......

vom 3A. Z • 04

Mitwirkungsbericht vom:

30. August 1995

Vorprüfungsbericht vom:

13. September 1995

Oeffentliche Auflage vom:

1. November 1995 bis 30. November 1995

Beschlossen von der Gemeindeversammlung: Die Frau

e eindeammann:

1

S. Sacher

Genehmigung:

14. Juni 1996

Die Gemeindeschreiberin:

M. Kaufm fin

Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den

Al . Dee,ery,12e4 Im Auftrage des Grossen Rates Der Staa shrelber:

15.05.96/BIRRHARD.DOC

-20 7.2 Gebühren

Art. 39 Gebührenreglement Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten

(Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.

7.3 Vollzugsrichtlinien

Art. 40 Vollzugsrichtlinien

Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zum Vollzug Naturschutz.

8. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Art. 41 Aufhebung

bisherigen Rechts

Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben: a) die Bau- und Nutzungsordnung vom 20. März 1990 b) Gestaltungsplan Steinboden vom 8.3.77 c) Überbauungsplan Bifang mit Spezialbauvorschriften vom 31.10.78