Gestaltungsplan Steinboden
Plan d'utilisaziun spezial · Birrhard · Abolì ils 17-12-1996
Document
- Numer
- 1977-001443
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Birrhard
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 18-03-1977
- En vigur dapi
- 18-03-1977
- Abolì
- 17-12-1996
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE BIRRHARD
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Kommunaler Gestaltungsplan
STEINBODEN
| BAULINIENPLAN 1:500
| Datum | Entw | Gez > | Grösse } SACHER + HARTMANN| APRIL 1976 | EHA L | 84/60 ARCHITEKTURBÜRO DI ———— — er BEE, 1 5242 BIRR Ersetzt Plan Nr Überholt durch Pian Nr 1 4 1 | | eine nennen ee res es EEE GROR ED be wi SR u = i
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IENENMIqUNgSVEerMEerK ji | | ; | | | | | | ! | | | Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbıy. a „ gelegten Linien und Flächen Er blau Vom. Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulıinıen | ET rot Zu genehmigende Baulinien . BES, blau Aufzuhebende Baulinien {rot durchgestrichen) er rot : Projektierte Baulinien. die noch nicht genehmigt werden sollen rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien. rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen | hellblau Sichtzone: | Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m uber Boden von allen Hindernissen frei zu halten Dies gilt auch fur Pflanzenwuchs. Schnee und parkierte Fahrzeuge “grün Austritts- und Ausfahrverbot: Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind so wohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im'Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin be stehen. i 5
braun Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänige zur Strasse von Baugrundstücken aus sind fur v4 = i Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan fesige-
legten -Weganschiussen zugelassen. Die dieser Beschränkung a = unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekenn- 2a nn / zeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Über / : bauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen \ | as 2 2 N 3 Legende: > = 2 1 karmin. Hochleistungsstrasse (HLS) : | Bere zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS) orange Sammeistrasse (SS) gelb - Erschliessungsstrasse (ES) dunkelgrau Besteheride Wege | F 4 violett Gehweg Ita Radweg = [2] LANDERWERB VON PARZELLE NR.55 | hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler EI] GEMEINSCHAFTSFLACHEN UND - RAUM
teldgrau Retugien, Bushaltestellen. Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Ü GARAGEN UNTEPIRDISCH -—— PERIMETER DES GESTALTUNGSPLANES —- PARZELLIERUNG
grün © Bepflanzte Flächen
Zonengrenze
Aufhebung
cv, ABTEILUNG RAUMPLANUNG
Gemeinde Birrhard
Kanton Aargau
--cPABIE‘4\‚'.
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) gemäss § 15 BauG
KOHLIH,
PARTNER KOMMUNALPLAN AG Gewerbering 12 5610 Wahlen
Telefon 056 621 93 91 Telefax 056 621 05 20
AENDERUNG Nr.....4......
vom 3A. Z • 04
Mitwirkungsbericht vom:
30. August 1995
Vorprüfungsbericht vom:
13. September 1995
Oeffentliche Auflage vom:
1. November 1995 bis 30. November 1995
Beschlossen von der Gemeindeversammlung: Die Frau
e eindeammann:
1
S. Sacher
Genehmigung:
14. Juni 1996
Die Gemeindeschreiberin:
M. Kaufm fin
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den
Al . Dee,ery,12e4 Im Auftrage des Grossen Rates Der Staa shrelber:
15.05.96/BIRRHARD.DOC
-20 7.2 Gebühren
Art. 39 Gebührenreglement Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten
(Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde.
7.3 Vollzugsrichtlinien
Art. 40 Vollzugsrichtlinien
Der Gemeinderat erlässt Richtlinien zum Vollzug Naturschutz.
8. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 41 Aufhebung
bisherigen Rechts
Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben: a) die Bau- und Nutzungsordnung vom 20. März 1990 b) Gestaltungsplan Steinboden vom 8.3.77 c) Überbauungsplan Bifang mit Spezialbauvorschriften vom 31.10.78