Erschliessungsplan Feldmatte
Plan d'utilisaziun spezial · Teufenthal (AG)
Document
- Numer
- 13.236
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Teufenthal (AG)
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- BVU
- Decidì
- 04-09-2017
- En vigur dapi
- 04-09-2017
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
SNP-4145-2017-E.pdf
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SY — AN a & & g F: 8 N - 3 Genehmigungsinhal GL A \ 8 enehmigungsinhalt je} 8 S * [14 5 g < 4 x | ze 8- " ß, 55 g i ii N E —— rot Baulinien R 3 Kantonales en k Der a a . 1 = Bauprojekt _ 5 e]S rot Strassenlinien mit Enteignungsrecht gemäss $ 132 BauG 5 (Basiserschliessung) 2 - u 8 8 | NT - 3 g > Sichtlinie mit Angaben u 8 : eg = > Sichtzone mit sichtfreiem Raum in der Höhe von 0.80 m bis 3.00 m \ & =\S Ein- und Ausfahrt nur für PW, Motorräder und Velos j = a ® 3\= En A ® ® os of zur Harder wi ” >_ . 8 = I ! = ® es Fe Mi Mynen en % wegen] = a s = fs i 2 E77 8 [Fr 5 < | H . 8 [7 > S m 3 i 5 ! F & j i an; S|° : k / as Ein- A E ® 8 2 ® / H di a ” Pr [T) g ° , Oro fahrt nur für 3 A B i R 4. o Ei : & = / ß ©) 7 a F TTS un elos a 5 5 3 s 3 : 3 bn ’ [a6 SS. g 1 = die 2 n . 5 5 j : WM; Tr i i Orientierungsinhalt Gemeinde Unterkulm Kanton Aargau = 1] |, 5 & ER; [ R — Ä | = en FE | . : = Shesusesass ö Gemeinde Teufenthal B 5 \ ®] \ n / Bi Ei Be Ir ıı 7 777 [IX Y XI Y Y Y y mann 141 en ©_ | 8 ; Be: a et a I | 4 ’ Samen — = — soo...o..o Planungsperimeter ze & 2 Industriestr IS x RN " " " "I; +: : Ä \ 7 . m OBEREN un: VEREIN Zonengrenzen Erschliessungsplan "Feldmatte _ \ A er 1°] s 5 S sl >» 003 (D gemäss $ 16ff BauG le en ! M a g R B ©) Industriezone un ı x 4.00 ” a 8 A ) IT : ı | eg 2 A| m da { : & een) FAR ee ° Uferschutzzone j b = = LH I 7 L ROE K = —Zä IR | Situationsplan 1: 1'000 8 R A $ Feel ’B we! S Industriestrasse | 2 E — kantonales Bauprojekt 5 ‚1% [ } 7 I m J s & 8 s ome®, 5 : i a e & B —_-—-—_ Gemeindegrenze ÜBERSICHTSPLAN 1:25000 Stand vor Publikation 8 @ IS LJ 8 ® S e 8 & 3 a- ; N R ; a % 5 . u Be Strasse neu / ausgebaut Eu © 2 © A a R a 25 © ® x R 3 Ä kJ (D Se / 8 4 8 BE Strasse bestehend a = 3 wy | 3 & Io jr - 8 [3 29% [fe - ® go & R 50] \ = — = 3 en - ’ : Bee Gewässer z ; eu 4 Unterkulm N EPT} e & & S 2 A 2 © 8 = N Sn - re ° — Vorprüfungsbericht vom: 05.06.2015 E w ® —— 8 & im ” 8 e Zn . . y 683) © 3 (D 5 ® Ta Öffentliche Mitwirkung vom: 26.10.2015 bis: 24.11.2015 © ® h — m 5 [ ma een) ® — — 8 Öffentliche Auflage vom: 07.03.2016 bis: 05.04.2016 ] nn u; R u — — \ nn b a m g ‚-7) ı — IF — — 5 Beschlossen von den Gemeinderäten am: 23.01.2017 & nn. u 5 | ED a : Ss 1: R —. 3 ’ H „—_—" Teufenthal Unterkulm 5 x mm [3 | m ” _ — re AI ut 8 8 ‘5 & me DC} N . = 8 17 > 2 8 S I’ E | u a J—— —— BER 8 al ee u TE ®S an X r . 3 u (us z BE re ln HE nie Ran a a Der Gemeindeammann Der Gemeinde il Der Gemeindeammann teschreiber Zn &2 \ R F I a —— Br A ER s/,ehner ii 2 Roger Müller z ö lt —— Ve er ne = 8 ° En er Se ee 5 Genehmigungsvermerk: & ! l Ber ie E Bau, ehr und Umweit $ Aarau,den %. Yogaseuas ONt g Ni 8 Der Genggalsekretär— —_ kezi 3 BALLMER + PARTNER dipl. Ingenieure ETH /SIA/SVI Distelbergstrasse 22 5000 Aarau & — S 2 1:\7007 Unterkulm Feldmatte EP\Pläne\AutoCAD\7007_106i Baulinienplan_31_01_2017.dwg
Genehmigung
-4r- När 1111.111110 RAM 0~11 "*" KANTON AARGAU
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
CBRO/pmoa
Datum Genehmigung: 04.09.2017
Versand:
12. Sep. 2017
Geschäfts-Nr. BVUR0.13.236 Gemeinden Unterkulm und Teufenthal; Erschliessungsplan "Feldmatte"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Abteilung Raumentwicklung
Sachverhalt
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1. Planungsrechtliches Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Abschliessender Vorprüfungsbericht Mitwirkung Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Unterkulm Beschluss Gemeinderat Teufenthal Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
5. Juni 2015 26. Oktober 2015 bis 24. November 2015 7. März 2016 bis 5. April 2016 23. Januar 2017 23. Januar 2017 14. Februar 2017 11. März 2017
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Genehmigungsbehörde Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist gemäss § 27 Abs. 1 Baugesetz (BauG) für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. 1.3 Rechtsschutz Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.
2. Planungsrechtliche Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung der Gemeinde Teufenthal vom 15. März 2000 und diejenige der Gemeinde Unterkulm vom 23. Januar 1996 ab. Bei Letzterer ist jedoch eine geringfügige Änderung des Nutzungsplans Siedlung nötig, welche die Gemeindeversammlung Unterkulm am 18. Mai 2017 beschlossen hat. Diese Änderung liegt gleichzeitig zur Genehmigung durch den Regierungsrat vor.
J:\03_Geschäfte\3_Genehmigungen \02_ARE \RO \20170822_bdv_13.236.docx
3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Die Industriezonen "Feldmatte" in Unterkulm und "Kreuzmatt" in Teufenthal sind heute ungenügend erschlossen. Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan sollen die Areale gemeindeübergreifend koordiniert, rechtsgenügend und rationell erschlossen werden. Planungsrechtliche Voraussetzung für den Erschliessungsplan bildet die Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland "Feldmatte" in der Gemeinde Unterkulm (beschlossen von der Gemeindeversammlung Unterkulm am 18. Mai 2017). 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt der von den Gemeinderäten Unterkulm und Teufenthal am 23. Januar 2017 beschlossenen Vorlage: • Erschliessungsplan "Feldmatte" Die verbindlichen Teile der Vorlage sind im orientierenden Planungsbericht der Gemeinden vom 1. Februar 2017 erläutert und begründet (Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung, RPV). 3.3 Vorprüfungsergebnis Die Vorprüfung ist mit Bericht vom 5. Juni 2015 ohne Vorbehalte abgeschlossen worden.
Erwägungen
4. Gesamtbeurteilung 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Dazu gehören insbesondere die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2 Verfahrenskoordination Die vorliegende Sondernutzungsplanung und die erforderliche Änderung des Nutzungsplans Siedlung Unterkulm sind materiell und formell aufeinander abgestimmt. Die Voraussetzungen sind erfüllt, um beide Vorlagen koordiniert zu genehmigen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt beschliesst daher den vorliegenden Sondernutzungsplan koordiniert mit dem Regierungsratsbeschluss über die Änderung des Nutzungsplans Siedlung der Gemeinde Unterkulm. Die Genehmigungen des Sondernutzungsplans und der Änderung des Nutzungsplans Siedlung werden gleichzeitig publiziert. 4.3 Raumplanerische Beurteilung Die vorgesehene Erschliessung ist das Resultat eines langjährigen Planungsprozesses, in dem verschiedene Erschliessungsvarianten erarbeitet, beurteilt und auch wieder verworfen wurden. Die gefundene Linienführung ist den gegebenen Verhältnissen entsprechend optimiert und sachgerecht. Verkehrstechnische Grundvoraussetzung für die vorliegende Erschliessung ist ein Um- und Ausbau des Knotens K 242 / K 250 / Schmittengasse. Der entsprechende Kredit für den Knotenausbau wurde vom Grossen Rat am 4. März 2014 genehmigt und die Projektgenehmigung ist rechtskräftig.
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4.4 Erschliessung Das Ein- und Ausfahrtsverbot für schwere Motorfahrzeuge bei der Grenzstrasse ist ein zentrales Element der neuen Erschliessung und wird daher sachgerecht mit dem Erlass des Erschliessungsplans rechtlich gesichert. 4.5 Lärm Der Ausbau der Schmittengasse gilt als eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Lärmschutzverordnung (LSV). Es ist davon auszugehen, dass auch künftig der Gesamtverkehr (inklusive zusätzlichem Verkehr durch das Erschliessungskonzept) auf der Schmittengasse die Immissionsgrenzwerte von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht in der angrenzenden ES II nicht überschreitet. Im Rahmen allfälliger Baubewilligungsverfahren ist die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu überprüfen. 4.6 Hochwasser Der Perimeter des Erschliessungsplans "Feldmatte" ist gemäss Gefahrenkarte nicht von Hochwasser betroffen. Es besteht kein Schutzdefizit.
5. Ergebnis Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Feldmatte", beschlossen von den Gemeinderäten Teufenthal und Unterkulm am 23. Januar 2017, wird genehmigt. 2. bie Apteun Raumentwicklung wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
andammann
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Verteiler • Gemeinderat Unterkulm , Hauptstrasse 22, 5726 Unterkulm • Gemeinderat Teufenthal, Kirchweg 1, 5723 Teufenthal (AG) • Departement Bau, Verkehr und Umwelt • Abteilung Raumentwicklung BVU (Original mit Akten) • Abteilung Raumentwicklung BVU, Sektion Grundlagen und Kantonalplanung, AGIS • Rechtsabteilung BVU • Abteilung Verkehr BVU
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Rechtsmittelbelehrung 1 Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 3. Beschwerdeentscheide können innert gleicher nicht erstreckbarer Frist — neben dem Genehmigungsentscheid — gesondert mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, sofern sie durch den Genehmigungsentscheid nicht abgelöst worden sind. 4. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt. 5. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen unter Ziffer 2 bis 4 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 6. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 7. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingesehen werden.
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