Erschliessungsplan Ribi

Plan d'utilisaziun spezial · Herznach-Ueken

Document

Numer
2000-001199
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Herznach-Ueken
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
07-06-2000
En vigur dapi
07-06-2000

Karte

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Gemeinde Herznach Kanton Aargau Herznach k 1:500

Legende zum Erschliessungsplan

Erschliessungsplan „Ribi" u e Genehmigungsinhalt

gemäss 817 Bau6

Pvc rot Baulinıen y : -45m= |20%o & rot Baulınıen fur Kleinbauten (gem 8 18, ABauvV ) Situationsplan 1:500 rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, 8 132 BauG) Leitungslinien (Enteignungsrecht, & 132 BauG) Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: a Zee en orange Sauberwasserleitung d 200 - Längenprofil Entwässerun i gen S blau Wasserleitung d 106 - Längenprofil Strassenerschliessung E rgsberini grun Elektro-, TV-Leitung violett Bereich für Fussweg, Breite ...m. Die genaue Lage wird im Feldweg nn Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) (Fuss- Te USE U Tahenagpac hellblau Sichtzone mıt Beobachtungsdistanz B und / asserleitung Knotensichtweite A ey PVC_NW 200 =” eg braun Ein- und Ausfahrtbeschrankungen. Zu- und Wegfahrten n /i -27.50m- 59 %0 nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen % I x

©

2. Orientierungsinhalt

; GR Datum Schieber, Universal 1,8 50 na ee blau rechtskraftige Baulınıen mit Genehmigungdatum

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i ! IV kunec | area 5 - N fi Lee an blau rechtskraftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Riner, Suess + Payllier AG En Gepr. Go Plan Nr 4465.1 - rot Baulinıen die Gegenstanu einer anderen Vorlage sind Ingenieurbüro 15.1.99/30.8.99 RDM 30/84 re bestehende Strassen / Wege u u 33 et Plen an Deren karmın Hochleistungsstrassen HLS Nr: Sei Nr. ; \ ' Bee) zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS Mitwirkungsbericht vom: . \ | Bere] orange Verbindungsstrassen VS Vorprüfungsbericht vom: 20,1%. 99 Bar year lee Sammelstrassen SS Öffentliche Auflage vom: 21, Di, © 21m | \ io. hellgetb Erschliessungsstrassen ES B jöt Ban E, Beschlossen vom Gemeinderat am: -2,.03, M > / \ & © = a a 5 ‚eindeschreiber : Bar hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler hellgrün Grunstreifen, bepflanzte Flächen ee u — schwarz Zonenyrenzen und Zone: ıbezeichnungen gemass ee Genehmigung durch den Regierungsrat a . Azarau,dn 3. Jumi Zooo 12. AUG. 1998 me blau Gewässer BEZIrRER grün Wald

onen enee Perimeter des Erschliessungsplanes

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

07. Juni 2000

Art. Nr. 2000-001199

Gemeinde Herznach; Erschliessungsplan "Ribi"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist 2.

2. März 2000 20. Dezember 1999 21. Januar–21. Februar 2000 2. März 2000 4. April 2000 4. April 2000

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Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 1. März 1994. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan „Ribi“ umfasst eine Fläche von 0.4 ha in der Wohnzone W2a. Die noch nicht überbaute Restfläche am Bauzonenrand soll landsparend mit Strasse und Kanalisation erschlossen werden. Der Gemeinderat will die Erschliessungsanlagen durch einen Erschliessungsplan sicherstellen. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: 

Erschliessungsplan „Ribi“ 1 : 500 mit: - Baulinien - Strassenlinien (Enteignungsrecht § 132 BauG) - Schmutzwasserleitung - Sauberwasserleitung - Wasserleitung - Sichtzone

Längenprofil (Strassenerschliessung) 1 : 200/50

Längenprofil (Entwässerung) 1 : 200/50

Erwägungen

Versand:

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4.

Beurteilung der Vorlage

4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Aufgrund der topographischen Situation bleibt kein grosser Spielraum für die Feinerschliessung. Die Lage der gewählten Stichstrasse ist sachgerecht. Die vorgesehene Ausbaubreite von 3 m genügt den erschliessungstechnischen Anforderungen. Der Verkehrsrichtplan sieht für diese Feinerschliessung keine übergeordneten Bedürfnisse vor. Der Zeitpunkt der Erschliessung stimmt mit dem Erschliessungsprogramm der Gemeinde überein. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Ribi“ der Gemeinde Herznach vom 2. März 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug – Gemeinderat, 5027 Herznach – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei

Staatsschreiber: