Erschliessungsplan Schulhaus
Plan d'utilisaziun spezial · Mägenwil
Document
- Numer
- 1973-002165
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Mägenwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 27-11-1973
- En vigur dapi
- 27-11-1973
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4032-1973-E.pdf
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KANTON AARGAU GEMEINDE. MÄGENWIL
Kommunaler Überbauungsplan
SCHULHAUS _ BAULINIENPLAN
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Ganzen Text zeigen
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Entw. Gez. Geprüft Grösse — ? MAI 1973 PET PET 105:60 Ä Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. Plan Nr. 2017/1
Verfasser: INGENIEURBÜRO
R. WALTER
DIPL. ING. ETH/SIA 5200 BRUGG | 7,
Öffentliche Planauflagevom 6.10.1972 bis 6.11.1972
Genehmigt von der Gemeindeversammlungam 22 ‚hr‘ AIFF73
re indeammann Der Gemeindeschreiber
Genehmigungsvermerk: !
Aarau, den 97 Nau, 1973 :
im Ar’
RRB. N: 63
ur Sisa
Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Zu genehmigende Baulinien.
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.
hellblau Sichtzone:
Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.
Austritts- und Ausfahrverbot:
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Legende: karmin Hochleistungsstrasse (HLS) zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS) orange Sammelstrasse (SS) gelb Erschliessungsstrasse (EST dunkelgrau Bestehende Wege violett Gehweg lila Radweg hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
grün Bepflanzte Flächen Zonengrenze
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1
89 9
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Q 203
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
27. November 1973
Gemeinde Mägenwil; Genehmigung des Ueberbauungsplanes "Schulhaus".
Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 17. September 1973. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassenund Flussbau, erstattet deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg, Bericht. Antragsgemäss wird beschlossen:
Der Ueberbauungsplan "Schulhaus" der Gemeinde Mägenwil wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschreiber: /;/