Erschliessungsplan Süssmatt - Letten

Plan d'utilisaziun spezial · Hausen (AG) · Abolì ils 01-06-1989

Document

Numer
1966-000562
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Hausen (AG)
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
15-02-1966
En vigur dapi
15-02-1966
Abolì
01-06-1989

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Hausen (AG) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE HAUSEN: | im

„ SUSSMATT - LETTEN"

STRASSEN-UND BAULINIENPLAN 1:1000

BRUGG, IM JUNI 64, JAN 65 RUD WALTER DIPL.ING. ETH/SIA

Pinh

Oeffentlice Pianauflage vom ... ‚91e.-._ Le... = 5 Ale en... von der Einwohnergemeindeversammlung am e- n.WU :

Im Namen des Gemeinderates:

Der Gemeindeammann: 29 GDAECYE

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Der Gemeindeschreiber:

Genehmigungsvermerk:

RRBNSSeZ

Vom Grossen Rat genehmigt Aarau, den 5, Feb, 1968

Erläuterungen:

Legende

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten

Linien und Flächen. Ausgenommen sind die Projekte für Land:u.O.V. Strassen.

Vom Grossen Rat genehmigte Baulinien

Zu genehmigende Baulinien

. Zu genehmigende Weg-und Sockellinien

Sichtlinie

Sichtzone

Die blou angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehinderden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Aniogen von mehr als 60cm Höhe, vom Rande der Strassenfahrbahn!aus gemessen, bestehen. Vereinzeite hochstämmige Büume sind zu - lässig unter der Gun sie nicht sichtbehindernd wirken und deren Astwerk jederzeit üuf wenigstens 3m Höhe, vom Rand der Strassenfahrbahn aus gemesse, aufgeschnitten ist. 3

Ausfahrtsverbot

Fohrbare Zugänge zur Strasse sindvon Baugrundstücken aus für Fahrzeuge jeder Art nur bei denim Teilüberbauungsplan festgelegten Wegan = schlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie oder Sockellinie braun gekennzeichnet.

Bestehende ‚Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Hauptstrasse

: Nebenstrasse

Gehweg

Mittelinsel , Verkehrsteiler , Sicherheitsabstand zwischen Fahrbahn und Stütz - und Futtermauern ‚bestehende Wege, die unverändert übernommen werden.

Pl . 585 | SER sglg! = =)

Ps um

\ ae h 1 Le

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates h des Kantons Aargau Nr. Gegenstand:

Seing: 15. Februar 196A It.

Oemeinde Haunen; TeilUberbauungs gung.

Der hat zieht die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 25. Movenber 1965 in Behandlunr. Für die Strassenbaukommission erstattet deren Präsie‘ent, Herr Marin Frey, Mellingen, Bericht.

bie Kommi sion empfiehlt stimmen. Hierauf wird. diskused Kommission

m Antrag den Regierungsrates zuzu-

los geeme, Antrag von Regierung und

beschlossen: Dem Teilüberbauungsplan "Assmatt Letten- wini die Genehmigung erteilt.

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Protokollauszug en den hegierungsrat

Der Präsident:

Der

taatsschreibe •

Aufhebung

2 -

117

und Anträge des Gemeinderates;

-tokoll enehmi un Gemeinderat beantragt Genehmigung des Protokolles der ausordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 29. September (siehe Seite 5 bis Seite 10 dieses Berichtes).

ehmigung des Voranschlages 1989 der Einwohnergemeinde mit -sem Steuerfuss von 100 % wird auf den gedruckten Voranschlag mit den ausführlichen

äuterungen hinverwiesen. Der Gemeinderat hat zusammen mit Finanzkommission das Budget durchberaten.

trag:

vorgelegte Voranschlag 1989 sowie der Steuerbezug mit einem .

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uerfuss von 100 % sei zu genehmigen.

-hebun

des kommunalen

üeberbauun s lanes

r kommunale Teilüberbauungsplan

"Süssmatt-Letten"

"Süssmatt-Letten" wurde von

- Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Dezember 1964 behlossen und am 15. Februar 1966 vom Grossen Rat genehmigt.

regelt die Strassenführung im Gebiet untere Parkstrasse, hrütistrasse mit neuer Einmündung in die Kantonsstrasse.

^se Einmündung richtet sich nach der seinerzeit geplanten rasse ab Kantonsstrasse durch das Gebiet Stück hinüber nach usen-West (Neumatten/Tannhübel).

t- der neuen Planung des Autobahnzubringers .

Hausen, dem ge-

nmigten Ueberbauungsplan "Stück" und Ueberbauungsplan "Sonn^-de" stimmen die Verhältnisse gemäss Ueberbauungsplan

"Süss-

^t-Letten" nicht mehr überein.

b Ermächtigung des Baudepartementes des Kantons Aargau wurde r aufzuhebende kommunale Ueberbauungsplan "Süssmatt-Letten" n> 17. Oktober 1988 bis 17. November 1988 öffentlich aufgelegt,

'ber allfällig eingegangene Einsprachen wird an der Einwohner"leindeverSammlung informiert.

rag:

sei der Aufhebung des kommunalen Ueberbauungsplanes tt~Letten" zuzustimmen.

"Süss-

17 -

123

einderätlichen Antrag wird einstimmig zugestimmt.

idum_3. ^n

des kommunalen Ueberbauun s lanes "Süssmatt-Letten"

ann Hans Peter Studi er gibt zum gemeinderätlichen Antrag Erläuterungen ab.

nicht benutzt.

der Aufhebung des kommunalen Ueberbauungsplanes

"Süssmatt-

zuzustimmen.

wird einstimmig

-. olitik

zum Beschluss erhoben.

/ Ener iekonze t der Gemeinde Hausen

Roland Biolle erläutert die Vorstellungen des Gezur Energiepolitik/Energiekonzept in unserer Gemein-

Hartmann-Bötschi kann sich nicht vorstellen, was der Gecat in dieser Angelegenheit noch weiter abklären will. Er er Meinung, dass im Zusammenhang mit dem WAL genügend Abklägetroffen wurden und glaubt deshalb, dass die Kosten für

isarbeitung eines Gesamtenergiekonzeptes

nicht nötig sind.

Ite möglich sein, dass die Planungskommission der Gemeinde

n in Zusammenarbeit mit den Industriellen Betrieben, welche ^Verkäuferin auftritt,

ein Konzept erarbeiten kann, das mit

verbunden ist. Er empfiehlt deshalb Ablehnung des a.